Brand 1 – Rauchentwicklung

Auf der Rück­fahrt vom Ein­satz Woh­nungs­brand wur­de uns durch die Leit­stel­le ein neu­er Ein­satz zuge­wie­sen. An der Ein­satz­stel­le ange­kom­men, wur­de ein Lager­feu­er vor­ge­fun­den, wo Gar­ten­ab­fäl­le ver­brannt wur­den. Das Lager­feu­er wur­de von uns abge­löscht.

Hier noch­mal der Hin­weis von uns, dass das Ver­bren­nen von Gar­ten­ab­fäl­len seit dem 22.03.2019 ver­bo­ten ist (sie­he Link https://www.olbernhau.de/de/verbot-der-verbrennung-pflanzlicher-abfälle). Für der­ar­ti­ge Ein­sät­ze der Feu­er­wehr kön­nen Kos­ten auf den Ver­ur­sa­cher zukom­men.